Über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen > 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis Dithmarschen
zum 01.03.2025
Es werden folgende Anordnungen getroffen:
1. Das Aufstallungsgebiet wird wie folgt festgelegt:
Das Aufstallungsgebiet wird auf das rosa markierte Gebiet der angefügten Karte des Kreises Dithmarschen begrenzt. Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
2. Diese Verfügung gilt für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel.