Hier einmal kurz und kompakt die wichtigsten Infos zu E-Rechnungen:
E-Rechnungen greifen nur für den B2B Geschäftsverkehr, Rechnungen an Privatpersonen sind hier nicht von betroffen. Rechnungen an Privatpersonen sind wie gehabt per Post oder E-Mail (Einverständnis des Empfängers vorausgesetzt) zu versenden.
Ab dem 01.01.2025 müsst ihr in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen und rechtskonform abzulegen. Das bedeutet ihr benötigt eine E-Mailadresse und ein rechtssicheres (GoBD- und DSGVO-konformes) Archivierungssystem.
Ab dem 01.01.2027 müssen Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen im B2B Geschäftsverkehr versenden. Hier ist jede Firma einzeln zu betrachten!
ab dem 01.01.2028 müssen alle Firmen E-Rechnungen im B2B Geschäftsverkehr versenden.
Bei Fragen rund um das Thema E-Rechnungen nehmt Kontakt zu Marco Zemke (0481-8507712 oder zemke@mr-agrarnetz.de) auf.