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Agrardieselantrag & Stromsteuerrückvergütung § 9b StromStG

03.02.2025

Agrardieselantrag & Stromsteuerrückvergütung $ 9b StromStG

Ebenso wie der Agrardieselantrag ist auch der Antrag auf Steuerentlastung nach §9b Stromsteuergesetz nur noch Online über das Zollportal abzugeben.

Beim Agrardieselantrag muss das Jahr 2024 aufgeteilt werden. Es gibt für entlastungsfähigen Diesel vom 01.01. - 29.02.2024 noch 21,48 Cent / Liter, ab dem 01.03.2024 nur noch 12,888 Cent / Liter entlastungsfähigen Diesel.

Bei der Steuerentlastung nach § 9b StromStG können für die Bezugsjahre  2024 und 2025 je MWh 20 Euro beantragt werden. Bei der Steuerentlastung nach § 9b StromStG ist ein selbstbehalt von 250 Euro zu berücksichtigen. Der Antrag kann also ab einer betrieblich genutzten Strommenge von 12.500 kWh gestellt werden.

Benötigt ihr Hilfe bei der Antragstellung, dann nehmt Kontakt zu Marco Zemke unter 0481-8507712 auf oder schreibt ihm eine Mail an zemke@mr-agrarnetz.de.

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